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Formale Zusätze zum Vereinsnamen
Schon bevor die Rechtsform „eingetragener Verein“ mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 1900 entstand, konnten Vereine eine vergleichbare Rechtsform erlangen. Dafür gab es noch keine einheitliche Bezeichnung; rückblickend spricht man von „altrechtlichen Vereinen“. Diese Ernennungen sind nach wie vor rechtsgültig! 24 Turnvereine führen sie bis zum heutigen Tage, zehn davon betreiben eine Fußballabteilung. Da haben wir sie, die Steigerung von „Traditionsverein“! Gut beteiligt ist das Rhein-Main-Gebiet. Sonderliche Vorteile sind mit dem altrechtlichen Status eigentlich nicht verbunden, eher Schwierigkeiten, da z.B. die Verschmelzung mit einem „eingetragenen Verein“ untersagt ist (weshalb der „TV Jahn Remscheid Korporation“ * sich 2014 auflöste und seinen Mitgliedern den Übertritt zum Remscheider SV * empfahl). Ganz witzig übrigens, daß Sporthistoriker in ihren Listen immer wieder von einem „Stettiner TV Korporation“ + schreiben, weil sie „Korporation“ als Wortname einordnen ...
Rechtsformbenennung |
bestehende Vereine |
a.V. (= anerkannter Verein) |
TG 1837 Hanau |
Corp. / Corporation |
TSG Hechtsheim, TG 1847 Nieder-Ingelheim *, MTV Vater Jahn Peine |
C.R. (= Corporationsrecht) |
MTV 1846 Gießen |
j.P. / J.P. (= juristische Person) |
TV Biebrich 1846 *, FTG Frankfurt *, Frankfurter TV 1860 *, TV 1860 Hofheim *, TV 1844 Idstein, TSV Sachsenhausen 1857 *, TG Schierstein 1848 *, TV 1861 Schwalbach *, Wandsbeker TB *, TB Wiesbaden *, TuS Eintracht Wiesbaden * |
Korp. / Korporation |
Barmer TV 1846, Berliner Turnerschaft *, TSC Eintracht 1848/95 Dortmund, Merscheider TV 1878 *, TG 1848 Osthofen *, TSV Bildung Peine |
r.V. (= rechtsfähiger Verein) |
HT 16 Hamburg, TuS Hamburg 1880 |
Vereine in der Schweiz erwerben die Rechtsfähigkeit kraft ihrer ordnungsgemäßen Gründung. Österreichische Vereine müssen sich hierzu zwar im Vereinsregister eintragen lassen, bekommen dafür jedoch keinen Namenszusatz ausgestellt, was bedeutet, daß sie auch keinen führen dürfen. Nur in Deutschland kennt man als sichtbares Zeichen der durch Aufnahme ins Vereinsregister am Amtsgericht erlangten Rechtsfähigkeit das Prädikat „eingetragener Verein“ (e.V.). Vom DFB wird diese Rechtsform bei den am Spielbetrieb teilnehmenden Klubs gewünscht. Zur Frage, ob das „e.V.“ an einer bestimmten Stelle im oder am Vereinsnamen unterzubringen sei, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Schlüssig ist der Standpunkt, den Vereinsnamen immer vor dem formalen Zusatz als beendet zu betrachten. Demnach heißen z.B. die Klubs „SC Borussia 04 e.V. Fulda“ und „TuS 1890 e.V. Koblenz-Niederberg“ eigentlich nur „SC Borussia 04“ bzw. „TuS 1890“. Wobei sich die tatsächliche Auswirkung solcher Genauigkeiten in Grenzen hält. Bei manchen Äußerungen des Vereinslebens kommt das „e.V.“ weniger zum Vorschein, bei anderen - wie Briefköpfen, Wimpeln,
Rechtlich gesehen ist das „e.V.“ bei den meisten Toppklubs mittlerweile aber tatsächlich fehl am Platz, denn in den vorderen Ligen gliedern die Vereine nach und nach ihre Profi-Abteilungen aus, um sie in Kapitalgesellschaften zu überführen. Mit Hilfe dieser Zweigleisigkeit kann sowohl der Spitzenfußball wirtschaftlicher als auch der Breitensport gemeinnütziger gestaltet werden. Eigentlich dürfte es im oberen Bereich heutzutage überhaupt keine Vereine geben, auch nicht als zurückgebliebene Anteilseigner an Kapitalgesellschaften, zu stark laufen die Umsatzhöhen dem Grundgedanken des ideellen Zwecks zuwider. Aber diese Rechtsbrüche werden von den Amtsgerichten geduldet. Wenn wenigstens die Ausgliederung erfolgt, kommen dafür drei Rechtsformen in Betracht: „AG“ (= Aktiengesellschaft), „GmbH“ und vor allem „GmbH & Co. KGaA“ (= Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Komplementär, Kommanditgesellschaft auf Aktienbasis). Anders als in der Schweiz, wo Erstligisten zwingend AGs nach Schweizer Recht sein müssen, macht der DFB aber keine Vorgaben. Für Fans und Beobachter haben diese Formalitäten insofern eine Bedeutung, als daß sich die Möglichkeiten der Einflußnahme verändern (bei Kapitalgesellschaften gibt es keine Mitgliederversammlungen). Am Sprachgebrauch ändert sich indessen nichts. Den Bezeichnungen der neuen Rechtsformen wird genauso wenig Beachtung geschenkt wie dem „e.V.“ der Stammvereine. Auch etwaige Abwandlungen des eigentlichen Namens bleiben unbeachtet. Am besten ist dies anhand des Hamburger SV zu erkennen, der seit der Ausgliederung sonst als „HSV Fußball“ anzusprechen wäre. Etliche Wortnamenklubs und Hannover 96 führen als Kapitalgesellschaft keinen Bezeichnungsnamen mehr, darunter auch Borussia Dortmund, ohne daß es die entstehende Kurzform BVB irgendwie gejuckt hätte.
Formale Zusätze anderer Art können sich aus dem exakten Wortlaut der Vereinsnamen in den Satzungen ergeben. Mitunter trifft man dort auf Namensbestandteile, die im Alltagsgebrauch nie zur Geltung kommen. Insbesondere handelt es sich dabei um Erwähnungen von Vorgängerklubs, wie die folgenden Beispiele zeigen: SB Versbach = „SB (DJK; TSV; SKC) Versbach“; Bonner FV + = „Bonner Fußballverein 1901 (Vereinigter B.F.V. und F.C. Germania)“; SC Herford = „Sport-Club Herford - VfB Einigkeit 07 / Spielvereinigung Union 08 / Herforder Sport-Club 07/08 / Spiel und Sport 1928“. Mehr eine Werbebotschaft als Aufklärung über den genauen Namen bekommt der Leser beim satzungsmäßigen „VfB Neckarrems - Fußball in Remseck am Neckar“. Ob vielleicht auch Spitzenklubs derlei Überraschungen bereithalten, verrät uns die Rubrik „Namentliche Werdegänge“.